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9. August 2024

Nächster (Bundeshaus-) Halt: Schwächung Schieneninfrastruktur

BSN zu Haushaltsplänen der Bundesregierung für 2025

Inmitten der Diskussionen zum Bundeshaushalt fordert der Bundesverband SchienenNahverkehr (BSN) die Bundesregierung dringend auf, Einsparungen nicht zu Lasten der Schieneninfrastruktur umzusetzen.

„Wir appellieren dringend an die Bundesregierung, die geplante Umstellung von Baukostenzuschüssen auf Zwangsdarlehen zu überdenken. Diese Maßnahme, die darauf abzielt, die Schuldenbremse einzuhalten, könnte langfristig die Finanzierbarkeit der Schieneninfrastruktur gefährden und zu einer Erhöhung der Trassenpreise für alle Segmente führen. In der Konsequenz würde das zu einer massiven Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit des Schienenverkehrs führen, da deutlich höhere Preise für die Endverbraucher verursacht würden“, so Thomas Prechtl, Präsident des BSN.

Zwangsdarlehen – Eine gefährliche Wette auf die Zukunft

BSN-Geschäftsführer Robert Dorn: „Der Einsatz von Zwangsdarlehen – anstelle von direkten Zuschüssen – belastet nicht nur die Deutsche Bahn AG und deren Infrastrukturtochter, sondern auch alle Verkehrsunternehmen, die auf eine adäquate und bezahlbare Schieneninfrastruktur angewiesen sind. Solche finanziellen Umstellungen erhöhen die Trassenpreise und verursachen wirtschaftliche Langzeitfolgen.“

Der BSN weist darauf hin, dass der Einsatz von Darlehen zu einer bilanziellen Aktivierung und Abschreibung führt, was unweigerlich die Kosten für Infrastrukturnutzung erhöht. Dies steht im direkten Widerspruch zum Ziel, die Verkehrswende tatsächlich zu initiieren.

Forderung nach einer langfristigen Finanzierungsstruktur

Der BSN fordert die Bundesregierung auf, einen dauerhaften Finanzierungsplan für die Schieneninfrastruktur zu schaffen, der nicht auf kurzfristigen Haushaltserleichterungen basiert. Nur so kann der SPNV seine entscheidende Rolle in der Verkehrswende erfüllen. Die Finanzierung der Schieneninfrastruktur muss auf solide, vorhersehbare und nachhaltige Weise erfolgen. Dafür müssen u. a. das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) sowie die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) angemessen weiterentwickelt und nicht wie aktuell gekürzt werden. „Wir appellieren dringlichst an die Bundesregierung, die finanziellen Weichen im Sinne einer zukunftsfähigen Verkehrspolitik zu stellen, sonst werden die Versäumnisse der letzten Jahrzehnte nicht aufgeholt, sondern fortgesetzt“, so Prechtl abschließend.

Bildnachweis: © Holger Jacoby